Compliance Office
Hinweisgebersystem

Die Eckart GmbH verpflichtet sich gleichermaßen zur Einhaltung von Gesetzen, Verhaltenskodizes und Unternehmensrichtlinien. Ebenso legen wir großen Wert auf Respekt, Gleichberechtigung, Fairness und Umweltschutz in all unseren Aktivitäten. Diese Werte sind integraler Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie. Daher haben wir ein Hinweisgebersystem etabliert, das unseren Mitarbeitenden und Geschäftspartnern ermöglicht, relevante Anliegen, insbesondere Verstöße gegen das geltende Recht, sicher und vertraulich zu melden.

Abgabe eine Meldung

Eine Nachverfolgung und Klärung von Hinweisen kann oft effizienter durch eine personalisierte Meldung erfolgen.
Sie haben die Möglichkeit, Hinweise

 

  • persönlich
  • per Post
  • per Telefon
  • per E-Mail oder
  • über das Kontaktformular

 

zu übermitteln. Diese Form der Meldung ermöglicht es uns, gezielt auf Sie zuzugehen, falls wir weitere Informationen benötigen oder Rückfragen haben.


Selbstverständlich verfolgen wir auch jeden anonymen Hinweis, denn wir schätzen die Wichtigkeit Ihrer Mitteilungen.

 

Anonyme Hinweise können auf verschiedene Weisen abgegeben werden.

 

  1. Sie können einen verschlossenen Umschlag, adressiert an den Compliance-Beauftragten, in den Briefkasten am Haupteingang unseres Unternehmens einwerfen oder per Post schicken.
  2. Alternativ steht Ihnen die Möglichkeit zur Verfügung, uns über das Kontaktformular zu kontaktieren.
    Bei anonymen Hinweisen sind keine personenbezogenen Daten erforderlich, und es werden keine digitalen Aufzeichnungen über den Ursprung der Meldung erstellt. Wir respektieren Ihre Privatsphäre und gewährleisten, dass Ihre Identität in solchen Fällen streng vertraulich behandelt wird.

 

Wir möchten betonen, dass wir sowohl personalisierte als auch anonyme Hinweise gleichermaßen ernst nehmen und gründlich prüfen, um sicherzustellen, dass Verstöße gegen Gesetze, Verhaltenskodizes und Unternehmensrichtlinien effektiv behandelt werden können. Ihre Meldungen sind von großer Bedeutung für die Aufrechterhaltung unserer Integrität und Compliance.

Nutzung des Hinweisgebersystems

 

  • Ganz gleich, ob Sie Mitarbeiter, Mitarbeiterin oder unser Geschäftspartner sind, Sie alle haben die Befugnis, uns Meldungen zu übermitteln. Sie haben die Option, diese Berichte anonym zu übermitteln, indem Sie keine persönlichen Informationen preisgeben, die Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen. Doch bedenken Sie, dass die Untersuchung eines Vorfalls unter Umständen effektiver verläuft, wenn Sie Ihre Kontaktdaten angeben. Beachten Sie, dass Ihre Identität grundsätzlich nicht ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung an andere Personen als den von uns bestellten Compliance-Beauftragten der Eckart GmbH und die relevanten beteiligten Abteilungen und Stellen weitergegeben wird (Ausnahmen können in behördlichen Untersuchungen oder Gerichtsverfahren gelten).
  • Im ersten Schritt erhält ausschließlich der Compliance-Beauftrage Kenntnis von Ihrer Meldung und wird die weiteren Schritte begleiten. Unbefugte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Unternehmens erhalten keinen Zugang zu Ihrer Meldung. Wir legen höchsten Wert darauf, dass sämtliche Informationen aus Ihrer Meldung streng vertraulich behandelt werden. Sie können zudem jederzeit zusätzliche Informationen bereitstellen.
  • Nach Erhalt Ihrer Meldung werden wir Ihnen innerhalb von 7 Tagen eine Bestätigung zukommen lassen. Innerhalb von drei Monaten nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie von uns eine Rückmeldung über die geplanten oder bereits ergriffenen Maßnahmen. Sofern Sie uns Ihre E-Mail-Adresse mitgeteilt haben, werden wir Sie auch per E-Mail über den aktuellen Stand der Bearbeitung auf dem Laufenden halten.

 

Anonyme Meldungen können nicht adressiert bestätigt werden. Daher werden wir an den Infotafeln in unserem Betrieb über den Erhalt anonymer Meldungen informieren. 

 

Wir möchten Sie dazu ermutigen, nur Meldungen abzugeben, von denen Sie sicher sind, dass die darin enthaltenen Fakten der Wahrheit entsprechen. Bitte verzichten Sie auf bewusst falsche Behauptungen oder unwahre Angaben, da dies unter Umständen zur strafrechtlichen Verfolgung des Hinweisgebers führen kann. Sollten Sie sich in Zweifelsfällen befinden, kennzeichnen Sie Ihre Meldung als Vermutung oder als Aussage Dritter.


Unser Hinweisgebersystem hat den Zweck, Meldungen über Verstöße gegen geltende Gesetze, Verhaltenskodizes und andere Unternehmensrichtlinien zu empfangen.


Für allgemeine Beschwerden oder Fragen zu unseren Produkten oder zur Produktgewährleistung stehen wir Ihnen unter unserer allgemeinen Kontaktadresse zur Verfügung.

Compliance-Beauftragte

Angelika Lotz

Ihr Ansprechpartner

Angelika Lotz

Eckart GmbH
Am Knöschen 2  .  36381 Schlüchtern

 

+49 6661 9628-31

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Meldeformular Hinweisgebersystem

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